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Alle Arten von Strahlentherapie für Krebspatienten werden erstattungsfähig sein
Alle Arten von Strahlentherapie für Krebspatienten werden erstattungsfähig sein
Dies geht aus einer vor einer Woche von der Regierung verabschiedeten Dringlichkeitsverordnung hervor, mit der auch die seit 2015 unveränderten Tarife aktualisiert wurden.
Gesundheitsminister Alexandru Rafila erklärte, dass das Dokument auch alle Kategorien von Palliativpflegeleistungen für unheilbar Kranke in die Abrechnung einbezieht, und zwar nicht nur solche, die in spezialisierten medizinischen Einrichtungen erbracht werden, sondern auch in ambulanten Kliniken oder bei den Patienten zu Hause.
Außerdem wird der Kreis der Gesundheitseinrichtungen, die solche Leistungen erbringen können, erweitert. Eine weitere in der Verordnung enthaltene Bestimmung betrifft einen Mechanismus für den beschleunigten Zugang zu innovativen Arzneimitteln für Produkte, die für bestimmte Arten von Krankheiten einzigartig sind, oder für Produkte, die derzeit verschriebene teurere Arzneimittel ersetzen können.
Quelle: RADOR/ RRTgM (ro)