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CCR erörtert den Antrag auf Annullierung des 1. Wahlgangs der Präsidentschaftswahlen 2024

veröffentlicht: Montag, 02. Dezember 2024

Das Verfassungsgericht, das am Freitag über den Antrag auf Annullierung des 1. Wahlgangs der Präsidentschaftswahlen entscheiden sollte, hat seine Entscheidung auf heute, Montag, den 2. Dezember, verschoben.

Praktisch wird das Gericht nach den Parlamentswahlen vom 01. Dezember 2024 entscheiden.

Somit wird der rumänische Verfassungsgerichtshof heute spät Nachmittag über den Antrag des Präsidentschaftskandidaten Cristian Terheș auf Annullierung der Ergebnisse des 1. Wahlgangs beraten.

Am Donnerstag hatte die CCR das Zentrale Wahlbüro aufgefordert, die gültigen und ungültigen Stimmen neu auszuzählen, eine noch nie dagewesene Entscheidung der CCR.

In einer Pressemitteilung, die AGERPRES zugesandt wurde, teilte das Verfassungsgericht mit, dass es nach der Prüfung des Antrags von Cristian Vasile Terheș auf Annullierung der Wahlen zum Amt des rumänischen Präsidenten vom 24. November einstimmig die Überprüfung und Neuauszählung aller Stimmzettel mit den abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen angeordnet hat.

Die Bestätigung bzw. Validierung der Wahlergebnisse wird ebenfalls am Montag geprüft, so der Verfassungsgerichtshof.

Am 29. November sollte der Wahlkampf für den 2. Wahlgang beginnen, der am 08. Dezember hätte stattfinden sollen.

Quelle: stiripesurse.ro/AGERPRES (ro)

Imola Munteanu