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Angemessene Mindestlöhne mit der EU-Mindestlohnrichtlinie vom Senat angenommen

veröffentlicht: Mittwoch, 09. Oktober 2024, 21.00 Uhr
Angemessene Mindestlöhne mit der EU-Mindestlohnrichtlinie vom Senat angenommen FOTO Inquam Photos
Angemessene Mindestlöhne mit der EU-Mindestlohnrichtlinie vom Senat angenommen FOTO Inquam Photos

Der Senat hat mit großer Mehrheit den Gesetzentwurf zur Festlegung angemessener Mindestlöhne angenommen, mit dem die EU-Mindestlohnrichtlinie umgesetzt wird.

Die Mitgliedstaaten haben bis zum 15. November Zeit, die EU-Richtlinie umzusetzen, die für alle Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor gilt.
Der garantierte nationale Bruttomindestgrundlohn wird jährlich festgelegt, in regelmäßigen Abständen aktualisiert und gilt ab dem 1. Januar durch einen Regierungsbeschluss nach Anhörung der nationalen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.
Das vom Senat mit großer Mehrheit angenommene Dokument sieht außerdem vor, dass die Formel zur Berechnung des jährlichen Bruttomindestlohns im Land auch die vom Nationalen Institut für Statistik und der Nationalen Kommission für Strategie und Prognosen mitgeteilten statistischen Indikatoren einbeziehen wird.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Senats, der Liberale Cristian Niculescu Țăgârârlaș, wies darauf hin, dass es vor der Entscheidung im Parlament mehrere Verhandlungen gegeben habe, um ein Gleichgewicht zwischen dem Druck der Gewerkschaften und den Vorstellungen der Arbeitgeber zu wahren.

Das Dokument geht nun an die Abgeordnetenkammer, die in diesem Fall das Entscheidungsgremium ist.

Quelle: RRA (ro)

Imola Munteanu