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Angemessene Mindestlöhne mit der EU-Mindestlohnrichtlinie vom Senat angenommen
Der Senat hat mit großer Mehrheit den Gesetzentwurf zur Festlegung angemessener Mindestlöhne angenommen, mit dem die EU-Mindestlohnrichtlinie umgesetzt wird.
Die
Mitgliedstaaten haben bis zum 15. November Zeit, die EU-Richtlinie
umzusetzen, die für alle Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten
Sektor gilt.
Der garantierte nationale Bruttomindestgrundlohn
wird jährlich festgelegt, in regelmäßigen Abständen aktualisiert
und gilt ab dem 1. Januar durch einen Regierungsbeschluss nach
Anhörung der nationalen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.
Das
vom Senat mit großer Mehrheit angenommene Dokument sieht außerdem
vor, dass die Formel zur Berechnung des jährlichen
Bruttomindestlohns im Land auch die vom Nationalen Institut für
Statistik und der Nationalen Kommission für Strategie und Prognosen
mitgeteilten statistischen Indikatoren einbeziehen wird.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Senats, der Liberale Cristian Niculescu Țăgârârlaș, wies darauf hin, dass es vor der Entscheidung im Parlament mehrere Verhandlungen gegeben habe, um ein Gleichgewicht zwischen dem Druck der Gewerkschaften und den Vorstellungen der Arbeitgeber zu wahren.
Das Dokument geht nun an die Abgeordnetenkammer, die in diesem Fall das Entscheidungsgremium ist.
Quelle: RRA (ro)