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BEC-Maßnahmen für Wahlrechtsausübung durch die besondere Wahlurne dargelegt

veröffentlicht: Dienstag, 30. April 2024, 21.00 Uhr
BEC-Maßnahmen für Wahlrechtsausübung durch die besondere Wahlurne dargelegt Foto politicaromaneasca.ro
BEC-Maßnahmen für Wahlrechtsausübung durch die besondere Wahlurne dargelegt Foto politicaromaneasca.ro

Das Zentrale Wahlbüro (BEC) hat die Maßnahmen für die Ausübung des Wahlrechts durch die besondere Wahlurne bei den Wahlen am 9. Juni dargelegt.

Demnach können nicht mobile Wähler auch am Wahltag einen entsprechenden Antrag beim Wahlbüro des Wahllokals stellen.

In den Wahllokalen im ganzen Land wird eine einzige spezielle Wahlurne verwendet, in die sowohl die Stimmzettel für die Wahlen zum Europäischen Parlament als auch für die Kommunalwahlen gelegt werden.

In den Wahllokalen im Ausland ist die Verwendung der besonderen Wahlurne nicht zulässig. Die Stimmabgabe erfolgt auf der Grundlage einer zusätzlichen Wahlliste, und die Personen auf dieser Liste werden im Wahllokal von den anderen gestrichen.

Weitere Einzelheiten über die Entscheidung des Zentralen Wahlbüros sind auf der Webseite politicaromaneasca.ro zu finden.

Quelle: RADOR/RRTgM (ro)

Imola Munteanu